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2022 – KW 41

Warum die Queen nicht Königin von England war

Sie hatte den Thron länger inne als jeder britische Monarch vor ihr – genau genommen 70 Jahre und 214 Tage – und war das am  längsten amtierende Staatsoberhaupt der Welt. Und nun soll sie nicht Königin von England gewesen sein? Nein, das war sie an sich nicht, denn royale Titel sind komplex. Oftmals liegt die Herkunft Jahrhunderte zurück, haben politische und geographische Einflüsse und werden auch heute noch hin und wieder geändert.

Um den heutigen Titel des britischen Monarchen zu verstehen, müssen wir über 400 Jahre zur damaligen Königin von England zurückschauen. Elizabeth I, die auch als die Virgin Queen in die Geschichte eingeht und ein ganzes Zeitalter ihren Namen gibt, bleibt unverheiratet und ohne Nachkommen. Nach ihrem Tode im März 1603, geht die Krone zu ihrem nächsten Verwandten, dem schottischen König James VI. über, der als erster Stuart-Herrscher beide Länder – Schottland und England – in Personalunion regiert. Er trägt als James VI den Titel König von Schottlandund als James I den Titel König von England und Irland. Im Mai 1707 werden mit dem Act of Union beide Königreiche zum Königreich Großbritannien vereint und das englische und schottische Parlament durch das britische Parlament ersetzt. Die damalige amtierende Queen Anne bekommt fortan den Titel Königin von Großbritannien und Irland. Etwa 100 Jahre später, wird Irland im Jahre 1801 in die politische Union mit Großbritannien aufgenommen, wobei ein großer Teil – bis auf nördliche Grafschaften – im Jahre 1920 unter George V. seine Unabhängigkeit zurückerhalten hat. Der dann geänderte Titel, ist bis heute gleichgeblieben. Der vollständige Herrschertitel des seit dem 8. September 2022 amtierenden britischen Monarchen lautet:

Charles the Third, by the Grace of God, King of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and of His other Realms and Territories, Head of the Commonwealth, Defender of the Faith

Die Ordnungszahlen hinter dem Titel beachten Herrscher seit der normannischen Invasion im Jahr 1066. Gibt es aber nur einen Monarchen, der einen bestimmten Namen trägt, entfällt die Ordnungszahl. Seit dem Act of Union 1707 basieren die Ordnungszahlen ausschließlich auf den früheren englischen Königen, nicht aber auf den schottischen. Im Jahre der Krönung klagten schottische Nationalisten gegen das Recht der neuen Königin, sich Elisabeth II. nennen zu dürfen, mit der Begründung, dass es in Schottland nie eine Elisabeth I. gegeben hat. Das oberste schottische Zivilgericht, der Court of Session, wies die Klage jedoch ab, da die Namenswahl den Herrschaftsrechten entspricht.

Die Unterschrift des Monarchen besteht traditionellerweise aus seinem Königsnamen ohne die Ordnungszahl, gefolgt von einem R. Dieser Buchstabe steht für rex oder regina und kennzeichnet die Autorität des Souveräns. So hat die Queen stets mit Elizabeth R unterschrieben. Private Briefe an Familienmitglieder und enge Freunde unterschrieb sie auch mal mit ihrem Spitznamen „Lilibet“. Diesen Kosenamen trug die Königin bereits seit ihrer Kindheit. Auch Prinz Philip nannte sie schlicht „Lilibet“. Er selbst unterschrieb meistens nur mit seinem Vornamen.

Wir können uns glücklich schätzen, dass wir in unserer Oktoberauktion ein Set an drei Weihnachtskarten mit Originalunterschriften von der Queen Mum, der Elizabeth II und Prinz Philip sowie dem damaligen Prinz Charles und Prinzessin Diana anbieten dürfen.

Los 12330 aus unserer 54. Auktion.

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